Bezüglich der Kosten Ihrer Behandlung muß ich mich nach der ärztlichen Gebührenordnung richten:
# Kassenpatienten stellen auch bei mir die Mehrheit der Patienten dar, obwohl ich kein Kassenarzt bin.
Lesen Sie auch unter "Qualitätshomöopathie". Die Gebührenordnung sieht 120 Euro /Stunde vor. Das ist auch die Mindestzeit einer Erstanamnese. Folgegespräche sind deutlich kürzer.
Es gibt einige gute Zusatzversicherungen für Naturheilverfahren (etwa 20,00 pro Monat) zugänglich macht ---> Dornsteintabelle. Achten sie darauf, dass sie damit auch Ärzte besuchen können.
# Kassenpatienten mit einer Zusatzversicherung für Ärzte und Heilpraktiker (zur Zeit sind Conti und Barmenia gut, sie zahlen alles)
# Zusatzversicherung (leider) NUR für Heilpraktiker (oder doch auch für Ärzte?) - darüber kann ich auch abrechnen, ist aber weniger gut für sie.
# privat versicherte Patienten,
Vielleicht wünschen Sie eine vorzeitig gestellte Rechnung oder eine Information zu der Höhe der aufgelaufenen Kosten.
Auch telefonische Beratung wird laut der gesetzlich verpflichtenden Gebührenordnung für Ärzte mit dem üblichen Zeitfaktor abgerechnet.
Ärzte dürfen laut der gesetzlichen Frist noch 2 Jahre nach der Leistungserbringung ihre Rechnung zusenden.
Der Patient kann seine Rechnungen auch erst nach 1 Jahr einreichen, sollte aber den Arzt, der eh schon in Vorleistung zum Beispiel mit Laborkosten, Praxismiete, seiner Zeit etc. gegangen ist bei Erhalt der Rechnung bis maximal 2 Wochen danach und ohne Abzug entlohnen.
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Die für Ärzte bindende Gebührenordnung, GOÄ.
Pro Halbjahr hat der Patient Anspruch auf 3 "homöopathische Folgeanamnesen", im Bedarfsfall mit Begründung auch mehr und
pro Jahr auf eine "homöopathische Erstanamnese".
Die amtliche Gebührenordnung für Heilpraktiker nach dem Heilpraktikergesetz.
Nach dem längeren Erstgespräch einer "homöopathischen Erstanamnese" müssen Sie im Verlauf ihrer Genesung nur noch "die Ernte einfahren", das heißt "am Ball bleiben" und sich die Therapie nicht madig machen lassen. Die folgenden Kurzkontakte sind nicht mehr teuer. Hier wird die Wiederholung des /der Arzneimittel mit Ihnen nach Ihrer individuellen Notwendigkeit besprochen.
Gerade die fast immer notwendige (mehrfache) wiederholte Gabe des Arzneimittels muss über kurze Telefonate individuell abgeklärt werden und vervollständigt und festigt dadurch erst dauerhaft das Therapieergebnis.
Meine Rechnung erhalten sie oft erst nach einem halben Jahr - bitte nicht darüber wundern. So können das Folgegespräch und Telefonate in eine Rechnung gestellt werden.
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Worin sehen wir einen "Wert"?
Die Gebührenordnung für Anwälte sieht im Schnitt einen doppelt so hohen Satz pro Stunde Beratung vor wie der für Ärzte, die nur das erhalten, was so manche technische Hotline und andere "Hotlines" verlangen ( 2 Euro / Minute).
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Da die Zahlungsmoral in allen Praxen immer weiter abnimmt übergeben die meisten Praxen das Stellen der Rechnung an Inkassounternehmen.
Ich möchte jedoch NICHT wie viele Praxen so weit gehen meine Patienten vor der Behandlung bitten zu unterschreiben, dass ein Inkassounternehmen die Rechnung stellt und damit ihre Daten, einschließlich der Diagnosen!
Wieder eine Bürokratie, die Geld kostet.
Folgen: Diagnosen werden weitergereicht.
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Wie ich immer wieder hören musste, gebrauchen Patienten bereits ausgezahlte Erstattungen ihrer Kassen (Zusatz- oder Privatversicherung) ganz offen dazu Liquiditäts-Engpässe zu schließen.
Also wird die Erstattung durch die Krankenkassen (an den privat Versicherten) von diesem als eine willkommene Art der "Zwischenfinanzierung" betrachtet. Das vom Versicherer erhaltene Geld wird für andere Zwecke ausgegeben und gerne mal die erste Mahnung abgewartet.
Der Arzt geht (auch mit Laborkosten) aber in Vorleistung und erfährt dann, dass ein Patient angeblich "keine Lust hat, die Rechnung einzureichen" oder dergleichen. Das Einbehalten bereits ausgezahlter Gelder der Krankenkasse ist jedoch eine Straftat.
Krankenkassen, die mir früher bestätigten, dass an den Patienten bereits ausgezahlt wurde, verweisen heute auf den Datenschutz.
Eine Rechnung wird auf Wunsch jeder Zeit (nach der ärztlichen Gebührenordnung, GOÄ) erstellt.
Mein Tipp: reichen Sie die Rechnung sofort mit dem Vermerk "dringend" ein.
Wenn diese finanziellen Dinge zeitgerecht geklärt werden, wird auch die Fortsetzung der Therapie nicht unnötig hinaus geschoben.
Gerade die fast immer notwendige (mehrfache) wiederholte Gabe des Arzneimittels muss über kurze Telefonate individuell abgeklärt werden und vervollständigt und festigt dadurch erst dauerhaft das Therapieergebnis, das sonst unmerklich "verpufft" . In einem späteren Telefonat heißt es dann "Die Therapie hat nichts gebracht" und nach Nachfragen, .. warten sie damals ist es mir eine Zeit lang ganz gut gegangen, ja die Therapie war recht gut.
Gerne bin ich weiterhin behilflich, wenn es mal darum gehen sollte, dass Ihre Kasse sich Schikanen einfallen läßt. Die Mühe macht sich meines Wissens kaum ein Kollege.
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Worin sehen wir einen "Wert"?
Die Gebührenordnung für Anwälte sieht im Schnitt einen doppelt so hohen Satz pro Stunde Beratung vor wie der für Ärzte, die nur das erhalten, was so manche technische Hotline und andere Hotlines verlangen ( 2 Euro / Minute).
Thema "ZEIT":
Die schönste Ausdrucksform von *Liebe* ist Zeit.
Wenn man jemanden interessant findet,
gern hat oder sogar liebt,
dann nimmt man sich die Zeit,
selbst wenn man sie nicht hat.
Denn genau da, wo deine Zeit ist, da ist auch dein *HERZ*.
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John Ruskin
englischer Sozialreformer (1819-1908):
"Es gibt kaum etwas auf der Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen kann und ein wenig billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Machenschaften.
Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen.
Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann.
Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Wenn Sie dies tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas Besseres mehr zu bezahlen."
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