Zusatzversicherung nur für Heilpraktiker
Ich habe die Möglichkeit nicht nur nach der Gebührenordnung für Ärzte abzurechnen, sondern wenn notwendig
AUCH nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker.
Wichtig zu klären ist anhand Ihres Vertrages auch, ob Sie NUR für Heilpraktiker-Behandlungen versichert sind.
Wenn das Ihr Vertrag zu läßt, ist es besser nach der ärztlichen Gebührenordnung stellen, was für Sie und mich vorteilhafter ist.
Deshalb sollte der Wortlaut Ihres Vertrages vor der Therapie oder vor dem Stellen der Rechnung nachgeschaut werden.
(So muss ich nachher nicht eine erneute Ausfertigung machen und es können weitere Probleme vermieden werden).