Kosten für Kassenpatienten
Das kostet die "klassische" homöopathische Behandlung:
Gesetzlich Versicherte / Kassenpatienten, einschließlich der Patienten mit Zusatzversicherung (18%), sind zusammen gerechnet 73% meiner Patienten zur Zeit.
Kassenpatienten, die ihre Behandlung selbst finanzieren:
Diese erhalten von mir eine Privatrechnung, da ich privatärztlich tätig bin.
Nach dem längeren Erstgespräch einer "homöopathischen Erstanamnese" müssen Sie im Verlauf ihrer Genesung nur noch "die Ernte einfahren", das heißt "am Ball bleiben" und sich die Therapie nicht madig machen lassen. Die folgenden Kurzkontakte sind nicht mehr teuer. Hier wird die Wiederholung des /der Arzneimittel mit Ihnen nach Ihrer individuellen Notwendigkeit besprochen.
Gerade die fast immer notwendige (mehrfache) wiederholte Gabe des Arzneimittels muss über kurze Telefonate individuell abgeklärt werden und vervollständigt und festigt dadurch erst dauerhaft das Therapieergebnis.
Ich empfehle keine Zusatzversicherung abzuschließen (zu teuer), sondern die Behandlungen selbst zu begleichen.
Falls Sie finanzschwach sind (alleinerziehend, arbeitslos, Student/in, ... ), sprechen Sie mich an und wir können eine Stundung /Teilzahlungen vereinbaren. Leider ist die Gebührenordnung gesetzlich bindend und sieht immer pro Minute 2 Euro bzw. pro Stunde 120 Euro vor (Rechtsanwälte sind wesentlich teurer - bessere Lobby).
Laut der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte von 2002 fallen folgende Kosten an:
"Homöopathische Erstanamnese" = laut Ziffer 30 der ärztlichen Gebührenordnung "Mindestdauer" eine Stunde:
# Erwachsene, je nach Dauer: ca. 120 Euro (eine Stunde) bis 180 €uro (eine Stunde und eine halbe Stunde)
Meine Ausarbeitungszeit, die "Analyse"/"Repertorisations-Zeit", wird von mir nicht berechnet.
# Kinder, je nach Dauer: ca. 120 €uro (eine Stunde)
Im Vergleich mit Heilpraktikern bedenken Sie bitte, dass Ärzte eine dreijährige Ausbildung "Homöopathie" mit Prüfung vor der Ärztekammer ablegen müssen, Heilpraktikern stehen qualifizierte Ausbildungen nur selten zur Verfügung.
Folgesitzungen / "homöopathische Folgeanamnese" = Ziffer 31 der ärztlichen Gebührenordnung:
Mindestens eine Folgesitzungen findet statt und dauert 20 - 45 Minuten.
(Zeitpunkt: in etwa 4 bis 12 Wochen nach dem Erstgespräch, später eventuell noch eine in einem halben Jahr oder einem Jahr, also seltener oder nach Bedarf.)
Zu Ihrer Orientierung: die Gebührenordnung sieht 3 "Folgesitzungen" pro Halbjahr vor.
Die Krankenversicherungen akzeptieren bei Bedarf auch mehr.
Der Bedarf richtet sich natürlich nach dem Therapiefortschritt und danach, ob eine leichte Erkrankung vorliegt oder ein seit Jahrzehnten bestehendes chronisches tiefes Krankheitsbild, wie Multiple Sklerose, wiederkehrende Lungenentzündungen, Rheuma, eine schon lebenslang bestehende Migräne ...)
Telefonate: 5 bis 20 €uro je nach zeitlichem Aufwand